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Verschmelzung: Raiffeisenbank Ortenburg eG · Satzung Hrb30.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2009)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank Kirchberg vorm Wald eG, Kirchberg vorm Wald (
Marktplatz 13, 94496 Ortenburg
). Die Generalversammlung vom 27.05.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v.W. eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ortenburg. Die Raiffeisenbank Ortenburg eG mit dem Sitz in Ortenburg (Amtsgericht Passau GnR 600) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2009 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 27.05.2009 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.04.2009 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Ortenburg - Kirchberg v.W. eG, Ortenburg.