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Verschmelzung: BÄKO Franken Bäcker-und Konditorengenossenschaft eG Hrb18.09.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.09.2009)
Auf einen Blick
Text
BÄKO - Oberbayern - Nord Bäcker- und Konditoreneinkauf e.G., Ingolstadt (
Ungenannte Str. ??, D-85053 Ingolstadt
). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 18.06.2008 und dem Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 19.06.2008 mit der BÄKO Franken Bäcker-und Konditorengenossenschaft eG mit dem Sitz in Langenzenn (Amtsgericht Fürth GnR 256) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Genossenschaftsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BÄKO - Oberbayern - Nord Bäcker- und Konditoreneinkauf eG, Ingolstadt.