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Verschmelzung (4 Firmen) Hrb08.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.12.2010)

Auf einen Blick

Text

Müller-Brot GmbH, Neufahrn,
Landkreis Freising, Ludwig-Erhard-Str. 2, 85375 Neufahrn
. Die "Mühlbacher" Bauernbrot GmbH Landprodukte Vertrieb mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 75394), die Bäckersonne GmbH mit dem Sitz in Neufarn (Amtsgericht München HRB 131028), die Müller-Beteiligungen GmbH mit Sitz in Neufarn (Amtsgericht München HRB 93616) und die Müller-Brot München GmbH mit Sitz in Neufarn (Amtsgericht München HRB 52906) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Müller-Brot GmbH, Neufahrn.