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Verschmelzung: Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht CMH Vertriebs Service II SA Hrb02.12.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.11.2011)
Auf einen Blick
Text
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. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 30.06.2011/01.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses der Gesellschaft vom 06.10.2011 die Aktiengesellschaft (société anonyme) nach luxemburgischem Recht "CMH Vertriebs Service II SA", Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Luxemburgisches Handels- und Firmenregister Nr. B-97.550) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Viridium Group Services GmbH, Neu-Isenburg.