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Verschmelzung: Johanniter Seniorenhäuser GmbH Hrb 08.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.09.2011)
Auf einen Blick
Text
Johanniter-Stift Dohna-Heidenau gGmbH,
Ungenannte Str. ??, D-01809 Dohna
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Johanniter Seniorenhäuser GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin, HRB 113681 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Johanniter-Stift Dohna-Heidenau gGmbH, Dohna.