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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb28.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.07.2011)
Auf einen Blick
Text
Kreusch GmbH,
Dresden, Schandauer Str. 57, 01277 Dresden
. Die Kreusch Immobilien Galerie GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 4145), die Kreusch Grundbesitz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 5965) und die Kreusch Finanz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 5971) als übertragende Rechtsträger sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 mit Nachtrag vom 21.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger von denselben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kreusch GmbH, Dresden.