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Verschmelzung: ARKEMA GmbH Hrb25.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.08.2011)

Auf einen Blick

Text

CRAY VALLEY Kunstharze GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-08056 Zwickau
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der ARKEMA GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 29373) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CRAY VALLEY Kunstharze GmbH, Zwickau.