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Satzung Hrb20.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.01.2011)

Auf einen Blick

Text

Mühle und Bäckerei Bärenhecke Raiffeisengenossenschaft eG, Glashütte (
Ungenannte Str. ??, D-01768 Glashütte
). Mit Beschluss der Generalversammlung vom 05.08.2010 wurde U.A. die Änderung des § 40 (Nachschusspflicht) der Satzung beschlossen. Die Nachschusspflicht wurde auf den ersten Geschäftsanteil beschränkt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mühle und Bäckerei Bärenhecke Raiffeisengenossenschaft eG, Glashütte.