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Pers.haft.Gesellschafter: Reif Baugesellschaft mbH Verwaltungsgesellschaft · Verschmelzung: Reif Baugesellschaft mbH Verwaltungsgesellschaft, Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG Hrb 16.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.09.2010)
Auf einen Blick
Text
Reif Bau-GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-04643 Tautenhain
. Infolge Verschmelzung nun Persönlich haftender Gesellschafter: Reif Baugesellschaft mbH Verwaltungsgesellschaft, Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRB 11362), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010 mit Nachtrag vom 07.09.2010 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Schkeuditz (Amtsgericht Leipzig HRA 12359) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Reif Bau-GmbH & Co. KG, Tautenhain.