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Verschmelzung: Fleisch- und Wurstwarenvertriebsgesellschaft mbH Dürrröhrsdorf Hrb28.01.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.01.2010)
Auf einen Blick
Text
Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Dürrröhrsdorf-
Dittersbach, Ziegeleistr. 8, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
. Die Fleisch- und Wurstwarenvertriebsgesellschaft mbH Dürrröhrsdorf mit dem Sitz in Dürrröhrsdorf-Dittersbach (Amtsgericht Dresden HRB 12090) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Dürrröhrsdorf-Dittersbach.