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Verschmelzung: HKF Kunststofftechnik GmbH Hrb 11.11.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.11.2011)

Auf einen Blick

Text

KKF Fels GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-38644 Goslar
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.09.2011 mit der HKF Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 110596) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KKF Fels GmbH & Co. KG, Goslar.