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Verschmelzung: Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG · Name · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb01.11.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.10.2011)

Auf einen Blick

Text

MV Beteiligungs GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-19086 Plate. (Der Betrieb eines privaten Hörfunksenders in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dienstleistungen im multimedialen Kommunikationsbereich.). Die Firma wurde im Zuge der Verschmelzung geändert, nun: Neue Firma: Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG mit Sitz in Plate (Amtsgericht Schwerin HRA 899) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 80s80s Audio GmbH & Co. KG, Rostock.

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