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Verschmelzung: wika Makler GmbH Hrb18.10.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.10.2011)

Auf einen Blick

Text

wika AG,
Ungenannte Str. ??, D-30539 Hannover
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlussses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2011 mit der wika Makler GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203616) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: wika AG, Hannover.