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Löschung · Verschmelzung: Evangelisches Krankenhaus Stift Bethlehem gGmbH Hrb01.11.2011 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 28.10.2011)
Auf einen Blick
Text
Krankenhaus Holding Westmecklenburg gGmbH, Ludwigslust (
Ungenannte Str. ??, D-19288 Ludwigslust
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Evangelisches Krankenhaus Stift Bethlehem gGmbH mit Sitz in Ludwigslust (Amtsgericht Schwerin HRB 8900) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.10.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Krankenhaus Holding Westmecklenburg gGmbH, Ludwigslust.