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1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, - die selbstlose Unterstützung von Menschen aller Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind …
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, - die selbstlose Unterstützung von Menschen aller Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Aufbau und Betrieb von Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen, mobilen Diensten der Frühförderung sowie Maßnahmen der Einzelintegration, Frühberatung, frühe Hilfen, familienunterstützende Dienste, schulische Assistenz, Schulbegleitung und damit zusammenhängende Asisstenzleistungen und Dienstleistungen, - weitere Dienstleistungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung wie Fahr- und Begleitdienste, - das planmäßige Zusammenwirken mit steuerbegünstigten Körperschaften, die mindestens einen der in Nr. 1 genannten Zwecke satzungsgemäß verfolgen, zur Verwirklichung der Satzungszwecke durch Kooperationsleistungen, insbesondere durch entgeltliche oder unentgeltliche Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie weiteren Dienstleistungen, - die Zuwendung von Mitteln an steuerbegünstige Körperschaften der freien Wohlfahrtpflege, die Mitglied im PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. sind, zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Nr. 1 genannten Zwecke.
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