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Übernahme: E. ON Energie AG · Spaltung: E. ON Energie AG Hrb16.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.04.2013)

Auf einen Blick

Text

E. ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, E. Ungenannte Str. ??, D-40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2013 Teile des Vermögens der E. ON Energie AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 132000) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.ON Beteiligungen GmbH, Essen.

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