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Löschung · Verschmelzung: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH Hrb19.10.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 07.10.2010)

Auf einen Blick

Text

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung Fürth-Stadeln, Fürth-Stadeln (Ungenannte Str. ??, D-90765 Fürth). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 441) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Fürth-Stadeln, Fürth.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Fürth-Stadeln - Löschung · Verschmelzung: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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