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GF (3 Personen) · Formwechsel: Agrargenossenschaft eG Eldequell · Anschrift · Kapital: 25.025 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechts­form: eG · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb27.09.2010 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 17.09.2010)

Auf einen Blick

Text

Agrar "Eldequell" GmbH, Fincken/OT Ungenannte Str. ??, D-17209 Fincken/OT Knüppeldamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2010. Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 23, 17209 Fincken/OT Knüppeldamm.
Gegenstand: die Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Stammkapital: 25.025,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ?????????, ???????, Waren, *??.??.????; Wandel, Stephan, Drentwede, *??.??.????; Wandel, Oliver, Bremen, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wandel, Stephan, Drentwede, *??.??.????; Wandel, Oliver, Bremen, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wandel, Oliver, Bremen, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrargenossenschaft eG "Eldequell" Fincken, Fincken (Amtsgericht Neubrandenburg GnR 56) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 31.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Agrar Eldequell GmbH, Fincken.

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