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Verschmelzung: Friedrich Fährmann KG Hrb13.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2010)

Auf einen Blick

Text

Hanseatic Handelshaus Food/Non-Food Vertriebsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-30966 Hemmingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Friedrich Fährmann KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 201739) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hanseatic Handelshaus Food/Non-Food Vertriebsgesellschaft mbH, Hemmingen.

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