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Verschmelzung: OTRS AG Hrb10.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.06.2009)

Auf einen Blick

Text

Enterprise Consulting Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation und Informationsmanagement mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Ungenannte Str. ??, D-61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.02.2009 und 31.03.2009 mit der OTRS AG mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg HRB 10751) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Enterprise Consulting Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation und Informationsmanagement mbH, Bad Homburg v. d. Höhe.

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