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Verschmelzung: Big Point LAB GmbH Hrb13.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Big Point LAB e.K., Hamburg (Ungenannte Str. ??, D-20146 Hamburg). Der Inhaber hat das Vermögen der Big Point LAB GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 82916) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2006 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Big Point LAB e. K., Hamburg.

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