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Satzung Hrb09.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.02.2007)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen (Ungenannte Str. ??, D-47166 Duisburg). Die Hauptversammlung vom 19.01.2007 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Satzung wurde im übrigen geändert in § 3 (Bekanntmachungen), § 9 (Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer des Aufsichtsrates) und § 14 (Vergütung des Aufsichtsrates). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.01.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.01.2012 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 500.000.000,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp AG, Essen.

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