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Verschmelzung: T-Mobile International AG Hrb13.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.07.2009)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Telekom AG,
Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2009 mit der T-Mobile International AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12276) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom AG, Bonn.

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