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Satzung Hrb02.06.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.05.2009)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Telekom AG,
Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
. Die Hauptversammlung vom 30.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) und § 16 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 30.04.2009 hat die Aufhebung von § 5 Abs. 2 (alt) der Satzung beschlossen. Das genehmigte Kapital 2004 ist aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 30.04.2009 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 2 (neu) (genehmigtes Kapital 2009/I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 2.176.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 850.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 30.04.2009 hat die Aufhebung von § 5 Abs. 3 (alt) beschlossen. Das genehmigte Kapital 2006 ist aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 30.04.2009 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 3 (neu) (genehmigtes Kapital 2009/II) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 29.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 38.400.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom AG, Bonn.

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