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Verschmelzung: Anton Steinecker Maschinenfabrik GmbH Hrb01.09.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2005)

Auf einen Blick

Text

KRONES Aktiengesellschaft, Neutraubling (Böhmerwaldstr.5, 93073 Neutraubling). Die Anton Steinecker Maschinenfabrik GmbH mit dem Sitz in Freising (Amtsgericht München HRB 40968) als übertragende Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2005 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.06.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.07.2005 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KRONES AG, Neutraubling.

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