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Verschmelzung: Deutsche Telekom AG Hrb22.06.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.06.2005)

Auf einen Blick

Text

CAVO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, Landkreis München (Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2005 mit der "Deutsche Telekom AG" mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CAVO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn.

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