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Bekanntmachung gemäß §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 3 UmwG Ureg05.07.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Deutsche Telekom AG Bonn Bekanntmachung gemäß §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 3 UmwG Gemäß §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Abspaltung auf die Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 6794, als übernehmender Gesellschaft von der T-Systems International GmbH mit Sitz in Frankfurt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 55933, als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Der Abspaltungsvertrag sowie die gemäß §§ 125 i.V.m. 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen sind in den Geschäftsräumen der Deutschen Telekom AG unter der Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der Deutschen Telekom AG eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Der Abspaltungsvertrag wurde zum Handelsregister der Deutschen Telekom AG eingereicht. Die Deutsche Telekom AG hält mehr als neun Zehntel des Stammkapitals der T-Systems International GmbH. Gemäß §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Abspaltungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG nicht erforderlich. Gemäß §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der Deutschen Telekom AG allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird; wird ein solches Einberufungsverlangen von Aktionären der Deutschen Telekom AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutschen Telekom AG erreichen, gestellt, ist abweichend von §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 1 UmwG ein Abspaltungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG erforderlich (§§ 125 i.V.m. 62 Abs. 2 UmwG). Die Aktionäre der Deutschen Telekom AG werden hiermit auf ihr Recht nach §§ 125 i.V.m. 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die Deutsche Telekom AG, Law & Integrity,
Legal Corporate, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
zu richten. Bonn, im Juni 2023 Deutsche Telekom AG Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom AG, Bonn.

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