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Satzung Hrb01.07.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.06.2013)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Telekom AG,
Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn
. Die Hauptversammlung vom 16.05.2013 hat die Aufhebung des Bedingten Kapitals II und damit die Aufhebung von § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs.4 der Satzung beschlossen. Die bisherigen Absätze 5 bis 9 des § 5 der Satzung sind nunmehr die Absätze 4 bis 8. Ferner wurde die Satzung in § 5 Abs.5 - künftig: Absatz 4 - und in § 13 (Vergütung) geändert. Die Hauptversammlung vom 16.05.2013 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009/I und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 und damit die Änderung der Satzung in § 5 Abs.2 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2013 ermächtigt, bis zum 15.05.2018 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zu einem Betrage von höchstens 2.176.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telekom AG, Bonn.

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