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gss Schulpartner GmbH, Berlin
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1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung, Bildung, Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch: (1) den Betrieb von Einrichtungen der ergänzenden Förderung und Betreuung von Schulkindern im Rahmen der Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung an Grundschulen, (2) Jugendsozialarbeit an Schulen z.B. durch: gruppen- oder einzelfallbezogene Angebote für Schüler, sozialpädagogische Beratung von Schülern, Konfliktmanagement, Mediation, Unterstützung zur Vermeidung von Schuldistanz und zum Erreichen von Schulabschlüssen, Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten und -fähigkeiten der Schüler, Arbeit mit Eltern und Lehrkräften, Zusammenarbeit und Mitwirkung in schulischen Gremien, Kooperationsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Schulen, (3) Kooperation mit Schulen bei der Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I für Sekundarschulen und Gymnasien entsprechend der Rahmenvereinbarung Sek I von Berlin in der jeweils gültigen Fassung z.B. durch: Angebote zur Stärkung der kulturellen Vielfalt (soziales Lernen, Gesundheit & Ernährung, Computerführerschein, Sport- und Kreativworkshops), (4) Ergänzende Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Sekundarschulen z.B. durch: Einzel- und Kleingruppenförderung als unterrichtsbegleitende Angebote, soziales Lernen, Elternarbeit, Ansprechpartner für die Vermittlung von weiterführenden Hilfsangeboten und Begleitung bei Übergängen, (5) "Tagesgruppe in Schule" (nach § 32 SGB VIII) mit unterstützenden Lernangeboten für Grundschulkinder mit erheblichem und komplexem Förderbedarf als temporäre Lerngruppe in Zusammenarbeit mit der Grundschule, (6) die Grundversorgung von Kindern an Kindertagesstätten sowie von Schülerinnen und Schülern an Schulen mit Essen, (7) Integrative Lerntherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe (§ 35 SGB VIII), (8) Durchführung der vorschulischen Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz Berlin, (9) Sprachförderungsangebote am Übergang Kita - Grundschule für Altersgruppe 4 bis 8 Jahre inklusive Fortbildung des pädagogischen Personals zu den eingesetzten Sprachförderinstrumenten und Sprachstandserhebungsverfahren, (10) Entwicklung und Publikation von pädagogischen Arbeitsmaterialien (methodisch-didaktische Lern- und Fördermaterialien und instrumente sowie Handreichungen) im inhaltlichen Kontext der Satzungszwecke.
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