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VHS Arbeit und Beruf GmbH, Braunschweig
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Gegenstand
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung und beruflichen Weiterbildung, insbesondere durch Planung und Durchführung von Erwachsenenbildung und beruflicher Weiterbildung; Weiterbildungsberatung, Qualifizierung und andere Serviceleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Berufs- und Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung, qualifizierende Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung und Vermittlung; weitere Dienstleistungen zur Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Zielgruppen; kommunale Beschäftigungsförderung, insbesondere die Wahrung der Aufgaben nach dem § 16 Sozialgesetzbuch (SGB) II und anderer infrage kommender arbeitsmarktpolitischer Instrumente mit der Arbeitsverwaltung; sowie im Bereich der freien Jugendhilfe/Jugendberufshilfe die Unterstützung von Jugendlichen zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt. 2. Die Gesellschaft fördert die Weiterbildungsbereitschaft durch Weiterbildungswerbung sowie die wissenschaftliche Forschung in der Weiterbildung. 3. Die Gesellschaft fördert insbesondere ideell und finanziell die Volkshochschule Braunschweig GmbH in ihrer gemeinnützigen Arbeit. 4. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen, z. B. die Arbeitsverwaltung, Kommunen, Betrieben, anderen Bildungsträgern etc. kooperieren. 5. Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke auch dadurch, dass sie für die gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche Zwecke verfolgenden Volkshochschule Braunschweig GmbH Mittel beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Arbeit durch Öffentlichkeitsarbeit fördert und unterstützt. Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecke im Rahmen der einschlägigen Gesetze alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich insoweit, insbesondere mit nach dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht kommenden Mitteln, an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. 6. Die Gesellschaft fördert ferner die Bildung und Erziehung von SchülerInnen und Jugendlichen, einschließlich Schulessenversorgung. 7. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der §§ 51 ff. AO. 8. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 9. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 10. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Historie
Netzwerk
Publikationen
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