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VDI - GaraGe gemeinnützige GmbH, Leipzig
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Gegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Bildung, insbesondere durch die Entwicklung und Betreibung der VDI - GaraGe, einem Technologiecentrum für Jugendliche in Leipzig, in dem Gebäude Karl-Heine-Straße 97. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Sammlung, Bewahrung und Erschließung industriegeschichtlicher Zeugnisse für eine breite Öffentlichkeit; - die Vermittlung von Industrie-, Technik- und Unternehmensgeschichte an Kinder und Jugendliche in einem aktiven Museum; - die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an moderne Technologien in schulischen und außerschulischen Projekten; - die Durchführung von berufsvorbereitenden Programmen und Projekten in Kooperation mit Schulen, Trägern der Berufsbildung und Jugendhilfe; - die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge durch gezielte Veranstaltungen und Informationen zur Entwicklung von Wissenschaft und Technik; - die Förderung des internationalen Jugendaustausches, auch in Kooperation mit geeigneten Trägern; - die Förderung der beruflichen Weiterbildung für alle Wirtschafts- und Bildungsbereiche. (3) Die Gesellschaft darf ihre Satzungszwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem VDI e.V. erfüllen. Diese Kooperation erfolgt, indem die Kooperationspartner untereinander Verwaltungsdienstleistungen (insbesondere Geschäftsstellentätigkeiten oder zentrale Dienstleistungen wie etwa Recht oder IT) erbringen, Waren oder Dienstleistungen beschaffen und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, im Rahmen des Gesellschaftszwecks andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen beteiligen.
Historie
Netzwerk
Publikationen
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