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Carl Bechstein, IV. Orbis Musicae gGmbH, Berlin
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Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie von Wissenschaft und Forschung. (3) Die Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Klaviermusik und des Klavierspiels auf breiter Ebene. Das Klavierspiel soll als wichtiges lebendiges Kulturgut nachdrücklich und langfristig gefördert werden. Unterstützt werden sollen Projekte und Institutionen, die Kinder und Jugendliche frühzeitig - auch bereits im Kindergarten und Grundschulalter - an das Klavier heranführen und nachhaltig zum Klavierspielen motivieren. Der Gegenstand wird darüber hinaus verwirklicht durch die Durchführung von Konzerten, Wettbewerben und Meisterkursen, die Förderung des internationalen Kulturaustausches im Zusammenhang mit klaviermusikalischen Veranstaltungen sowie Ton- und Videoaufnahmen von Konzerten, um musikalische Interpretationen dauerhaft festzuhalten. (4) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung in der Klavierbaukunst und durch das Aufzeigen der Entwicklung des Klavierbaus von den Anfängen bis in die Gegenwart. (5) Der Gegenstand des Unternehmens kann sich auch auf andere Tasteninstrumente oder auf weitere klassische akustische Instrumente (Streich-, Blechblas-, Holzblasinstrumente etc.) erstrecken und soll sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene verwirklicht werden. (6) Die Gesellschaft verwirklicht ihre gemeinnützigen satzungsgemäßen Zwecke insbesondere auch dadurch, dass sie Spenden und Zustiftungen zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke an andere gemeinnützige Körperschaften leistet, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen wie sie unter Absatz (1) bis (5) beschrieben sind, vor allem an die gemeinnützige Carl Bechstein Stiftung, Berlin. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck - im weitesten Sinne - unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann im In- und Ausland Tochterunternehmen als auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Spekulationsgeschäfte oder Geschäfte mit hohem bzw. überdurchschnittlichem Risiko sind der Gesellschaft nicht erlaubt. (8) Die Gesellschaft darf nicht die persönliche Haftung für andere Gesellschaften übernehmen.
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Publikationen
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