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Verschmelzung: Fahrenheit Mediengesellschaft mbH Hrb01.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.06.2009)

Auf einen Blick

Text

Pendo Beteiligungsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-80801 München. Die Fahrenheit Mediengesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 170525) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Pendo Beteiligungsgesellschaft mbH, München.

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