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Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 02.03.2009 (Az. IN 184/09) die… Hrb11.03.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.03.2009)

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Boiger GmbH, Adlkofen (Ungenannte Str. ??, D-84166 Adlkofen). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 02.03.2009 (Az. IN 184/09) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

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