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Satzung Hrb06.02.2014 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
Text
HRB 9092: ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, ThyssenKrupp Allee 1, 45143 Essen. Die Hauptversammlung vom 17.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. § 14 (Vergütung) wurde neu gefasst. Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20.01.2012 beschlossene Genehmigte Kapital 2012 ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.01.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 16.01.2019 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 370.000.000,00 erhöhen Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2014). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ThyssenKrupp AG, Duisburg.
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