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Satzung Hrb19.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.09.2007)

Auf einen Blick

Text

ADVA AG Optical Networking, Meiningen (
Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen
). Die Hauptversammlung vom 13.06.2007 hat die Schaffung genehmigten und bedingten Kapitals sowie die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 Abs. 5 j (bedingtes Kapital), 4 Abs. 4b (genehmigtes Kapital III), 4 Abs. 5, 5a, 5c, 5f (aufgehoben), 4 Abs. 4a (genehmigtes Kapital II) der Satzung beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.06.2007 um 1.259.114,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital Juni 2007 I). Das Genehmigte Kapital vom 14.06.2005 (Genehmigtes Kapital genehmigte Kapital III) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Satzung vom 13.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.09.2012 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.300.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2007/III). Das Genehmigte Kapital vom 18.06.2002 (Genehmigtes Kapital genehmigtes Kapital II) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Satzung vom 13.06.2007 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.08.2008 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 156.894,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital Juni 2007/II).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Adtran Networks SE, Meiningen.

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