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Verschmelzung: Hilfswerk Nordhausen gemeinnützige GmbH Hrb19.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.10.2006)

Auf einen Blick

Text

Südharz-Krankenhaus Nordhausen gGmbH, Nordhausen (Dr.-Ungenannte Str. ??, D-99734 Nordhausen). Die Hilfswerk Nordhausen gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRB 404075) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Südharz Klinikum Nordhausen gemeinnützige GmbH, Nordhausen.

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