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Verschmelzung: Akzo Nobel Pensions GmbH Hrb20.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2009)

Auf einen Blick

Text

Akzo Nobel Pensions Verwaltungs GmbH, Ungenannte Str. ??, D-42103 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2009 mit der Akzo Nobel Pensions GmbH (vormals Casco Products GmbH) mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 16919) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 13.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Akzo Nobel Pensions Verwaltungs GmbH, Wuppertal.

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