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Verschmelzung: W & G GmbH Hrb29.07.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.07.2009)

Auf einen Blick

Text

VRANKEN POMMERY Deutschland GmbH, Kirkel (Gewerbepark an der Ungenannte Str. ??, D-66459 Kirkel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2009 mit der W & G GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3215) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VRANKEN-POMMERY Deutschland & Österreich GmbH, Berlin.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "VRANKEN POMMERY Deutschland GmbH - Verschmelzung: W & G GmbH" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.

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