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Formwechsel: Orgasoft Kommunal Gesellschaft für Kommunale Datenverarbeitung mbH · Rechts­form: GmbH Hrb05.09.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.09.2007)

Auf einen Blick

Text

Orgasoft Kommunal Gesellschaft für Kommunale Datenverarbeitung mbH & Co. KG, Saarbrücken (Ungenannte Str. ??, D-66119 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Orgasoft Kommunal Gesellschaft für Kommunale Datenverarbeitung mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16596) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 04.09.2007. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Orgasoft Kommunal Gesellschaft für Kommunale Datenverarbeitung mbH & Co. KG, Saarbrücken.

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