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Übernahme: REWE Deutscher Supermarkt KGaA · Ausgliederung: REWE Deutscher Supermarkt KGaA Hrb08.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2008)

Auf einen Blick

Text

Penny-Markt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (
Domstr. 20, 50668 Köln
). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2008 Teile des Vermögens, nämlich den Teilbetrieb PENNY, der REWE Deutscher Supermarkt KGaA mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 10341) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PENNY Markt GmbH, Köln.

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