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Verschmelzung: systema Deutschland GmbH Hrb09.11.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.11.2007)

Auf einen Blick

Text

ConVis Medizinische Datenverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Mainz (Ungenannte Str. ??, D-55129 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.04.2007 mit der systema Deutschland GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5234) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ConVis Medizinische Datenverarbeitung Verwaltungs-GmbH, Mainz.

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