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Verschmelzung: PrimaCom Management GmbH Hrb08.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2006)

Auf einen Blick

Text

Primacom Hessen GmbH, Mainz (Ungenannte Str. ??, D-55124 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2006 mit der PrimaCom Management GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 7454) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Primacom Hessen GmbH, Mainz.

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