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Verschmelzung: Thyssen Stahl GmbH Hrb11.05.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.05.2007)

Auf einen Blick

Text

MHT MAN Hoesch Teleservice Verwaltungs GmbH, Essen (Ungenannte Str. ??, D-40211 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 22.03.2007 mit der Thyssen Stahl GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 49578) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MHT MAN Hoesch Teleservice Verwaltungs GmbH, Düsseldorf.

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