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Ein­tra­gung · Personen · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb20.03.2007 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 28.09.2006)

Auf einen Blick

Text

Congress-Organisation Gerling GmbH, Düsseldorf (
Werftstraße 23, 40549 Düsseldorf
). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2006. Gegenstand: Beratung, Planung, Organisation, Durchführung von medizinischen Kongressen und sonstigen Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Gerling, Mathilde gen. ?????, ??????????, *??.??.????; Gerling, Sven, Düsseldorf, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Gerling, Mathilde gen. ?????, ??????????, *??.??.???? unter der Firma Congress-Organisation Gerling e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 18888) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Congress-Organisation Gerling GmbH, Düsseldorf.

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