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Übernahme: Q-DSL home GmbH · Ausgliederung: Q-DSL home GmbH Hrb07.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2006)

Auf einen Blick

Text

QSC AG, Köln (Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln). Durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.08.2006 hat die QSC AG ihr DSL-Privatkundengeschäft mit allen Rechten und Pflichten, die daraus resultieren, gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit auf die Q-DSL home GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 56880)als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung eines weiteren Geschäftsanteils an der Q-DSL home GmbH übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 23.05.2006, die Gesellschafterversammlung der Q-DSL home GmbH hat am 09.08.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: q.beyond AG, Köln.

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