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Verschmelzung: Martin Hoppmann GmbH Hrb26.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.06.2006)

Auf einen Blick

Text

Hoppmann Automotive Beteiligungs GmbH, Siegen (Ungenannte Str. ??, D-57080 Siegen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 4. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 4. Juli 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 4. Juli 2005 mit der Martin Hoppmann GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 1456) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hoppmann Automotive Beteiligungs GmbH, Siegen.

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