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Verschmelzung: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Hildesheim II GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb08.09.2010 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderungen, 02.09.2010)

Auf einen Blick

Text

Absolute Capital Consulting GmbH, Ungenannte Str. ??, D-31139 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Hildesheim II GmbH, Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 203205) beschlossen. 25.300,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Absolute Capital Consulting GmbH, Hildesheim Absolute Capital Consulting GmbH, Hildesheim.

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