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Verschmelzung: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Hrb26.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2009)

Auf einen Blick

Text

HDI-Gerling Vertrieb Makler Firmen und Privat GmbH, Ungenannte Str. ??, D-30659 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2009 mit der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 201662) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HDI-Gerling Vertrieb Makler Firmen und Privat GmbH, Hannover.

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