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Formwechsel: i12 GmbH · Rechts­form: GmbH Hrb11.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.05.2008)

Auf einen Blick

Text

i12 ag, Wetzlar (Ungenannte Str. ??, D-35578 Wetzlar). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.4.2008 im Wege des Formwechsels in die i12 GmbH mit Sitz in Wetzlar umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: i12 GmbH, Linden.

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